Gefahrguttransport und Gefahrstofflagerung

  • Übernahme sämtlicher Aufgaben als externer Gefahrgutbeauftragter für Verkehrsträger Straße, Bahn, und See, d.h. Ihr Betrieb muss keinen eigenen Gefahrgutbeauftragten ausbilden. Dies beinhaltet auch Vorschläge zur Umsetzung von neuen Gefahrgutbestimmungen ebenso wie die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten gemäß GbV. 
     
  • Laufende Beratung zum sicheren Gefahrguttransport 
     
  • Umsetzung aller Aufgaben gemäß GbV. 
     
  • Hilfestellung bei der Erstellung der IMO Erklärung für Seeverkehr. 
     
  • Durchführung von praxisbezogenen Schulungen für Ihr gesamtes Personal, abgestimmt auf Ihre Firma. Schulungen sind geeignet im Sinne von Kapitel 1.3 ADR und nach Kapitel 8.2.3 ADR sowie Kap. 1.4 des IMDG Codes.
     
  • Erstellen von firmenspezifischen Checklisten, Unterlagen und Übersichten zu den o.g. Verkehrsträgern.
  • Bestellen von schriftlichen Weisungen (Unfallmerkblättern) für den Straßentransport.
  • Urlaubsvertretung für Ihren Gefahrgutbeauftragten.
  • Erstellung von Unterlagen für anzeige- und genehmigungspflichtige Anlagen nach BImSchG (Sicherheitsbericht, Betrieblicher Alarm- und Gefahrenabwehrplan, Managementsysteme nach Anhang III der Störfallverordnung, Konzept zur Verhinderung von Störfällen).
     
  • Erstellung von Dokumentationen gem. TRGS 510 für die Lagerung und Zusammenlagerung von Gefahrstoffen mit den einzuhaltenden Vorgaben.

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